Förderprogramm
Finanzierung von Vorhaben gemäß der Vereinbarung der Bundesländer über die Durchführung des Länderfinanzierungsprogramms "Wasser, Boden und Abfall" und der dazu erlassenen "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Länderfinanzierungsprogramm Wasser und Boden" vom 31.07.2001, Amtsblatt M-V S. 975
Zweck und Ziel
Zur Vereinheitlichung des wasser-, bodenschutz- und abfallrechtlichen Vollzuges führen die Länder gemeinsam ein vollzugsunterstützendes Programm zur Finanzierung von hierfür erforderlichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, der Regelwerksarbeit und der Normung durch.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger und Auftragnehmer für Vorhaben können natürliche und juristische Personen sein, insbesondere:
- Technisch-wissenschaftliche Vereinigungen,
- Universitäten, Institute,
- Länder- und Bundeseinrichtungen,
die Gewähr dafür bieten, dass die Projekte in der vorgegebenen Zeit und im angegebenen Kostenrahmen realisiert werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,
- Normungen und Regelwerke.
Die Zuwendungen werden unter der Voraussetzung gewährt, dass die Projekte
- in das jeweilige Jahresprogramm der LAWA, LABO bzw. LAGA aufgenommen sind,
- für den wasser-, bodenschutz- oder abfallrechtlichen Vollzug erforderlich sind,
- unter Beachtung des Grundsatzes der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geplant sind und
- die Gesamtfinanzierung einschließlich etwaiger Folgekosten gesichert ist.
Im Rahmen der Programmdurchführung können Vorhaben als Projektförderung oder als entgeltliche Aufträge an Driitte vergeben werden.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in der Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse auf Ausgabenbasis gewährt.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
- Leistungen im Rahmen der Regelwerksarbeit, der Normung sowie der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,
- Auftragsentgelte/ Honorare bei einer Auftragserteilung an Dritte,
- Personalkosten auch für anteilig eingesetztes Personal,
- Ausgaben für Sachmittel im Rahmen o.a. Vorhaben (auch EDV) und
- Reisekosten.
Antragsverfahren
1. Anmeldung der Vorhaben
Die möglichen Zuwendungsempfänger/Auftragnehmer melden Ihre Vorhaben mit Kurzbeschreibung (Projektskizze), Zeitplan und Kostenschätzung grundsätzlich bis zum 01. Juni für das Folgejahr bei dem zuständigen Ausschuss der LAWA, LABO bzw. LAGA an.
2. Beantragung der beschlossenen Vorhaben
Nach Aufnahme des Vorhabens in das Jahresprogramm durch Beschluss der LAWA-, LABO bzw. LAGA-Vollversammlung ist ein Antrag bei der Geschäftsführenden Stelle für das Länderfinanzierungsprogramm "Wasser, Boden und Abfall", dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- Beschreibung des geplanten Vorhabens
- Arbeitsprogramm mit Zeitplan
- Aufgliederung der mit dem Vorhaben zusammenhängenden Ausgaben (Ausgabenplan)
- Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung (Finanzierungsplan)
- Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist und vor Bewilligung der Zuwendung oder der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns nicht begonnen wird
- Erklärung darüber, ob der Antragsteller allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist
- Nachweis der Zeichnungsberechtigten des Antragstellers mit Unterschriftsproben
Die Bewilligungsstelle prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet sie dann dem von der LAWA, LABO bzw. LAGA bestimmten Betreuer des Vorhabens zu. Der Betreuer prüft den Antrag fachlich und die Kostenaufstellung hinsichtlich Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Bei Vorhaben, die über mehrere Jahre geplant sind, ist der Finanzierungsbedarf für den gesamten Zeitraum darzustellen.
Beiträge der Länder
Länderbeiträge und Zahlungszusagen
Das Länderfinanzierungsprogramm "Wasser Boden Abfall" wird durch Beiträge der Bundesländer gespeist. Es verfügt über ein zweckentsprechendes und i. d. R. bedarfsgerechtes Finanzvolumen. Jedes Land finanziert den Anteil des Finanzvolumens, der sich aus dem jeweils geltenden Königsteiner Schlüssel ergibt. Der sich daraus ergebende entsprechende Prozentsatz wird den Ländern bis zum 1. März des jeweiligen Vorjahres vom geschäftsführenden Land mitgeteilt.
Die Aufteilung des jährlichen Programmbudgets erfolgt nach folgenden Anteilen:
- LAWA 80 %
- LABO 13,5 %
- LAGA 6,5 %
Das LFP hat, abzüglich der Vollzugskosten, aufgrund des Kürzungsvorbehalts der Länder aktuell ein Volumen von ca. 50 % des ursprünglichen Basisbetrages i. H. v. jährlich rund 800.000 €. Die Beiträge für das laufende Programmjahr werden von den Ländern im Mai und November eingezogen.
Das Länderfinanzierungsprogramm und Bestimmung der geschäftsführenden Stelle
Die 54. Umweltministerkonferenz (UMK) stimmte am 6./7. April 2000 dem Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zum Länderfinanzierungsprogramm „Wasser und Boden“ zu. Zudem beauftragte sie, die im Entwurf vorliegende Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern abzustimmen und auf den Abschluss hinzuwirken.
Die UMK bat gleichzeitig Mecklenburg-Vorpommern, in den ersten fünf Jahren das Länderfinanzierungsprogramm federführend durchzuführen.
Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) trat mit Beschluss der 62. UMK vom 6./7. Mai 2004 in das LFP ein.
Die erste Durchführungsperiode des Länderfinanzierungsprogramms durch das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern endete am 31.12.2005.
Am 18./19. Mai 2005 beschloss die 35. Amtschefkonferenz (ACK), die Geschäftsführung des Länderfinanzierungsprogramms ab 2006 für eine weitere Periode dem Land Mecklenburg-Vorpommern zu übertragen.
Die 44. Amtschefkonferenz sprach sich am 12. November 2009 dafür aus, dem Land Mecklenburg-Vorpommern die Geschäftsführung des Länderfinanzierungsprogramms für eine weitere Periode vom 1.1.2011 bis 31.12.2015 zu übertragen.
Auf der 54. Amtschefkonferenz am 23. Oktober 2014 in Heidelberg spricht sich die ACK dafür aus, die Geschäftsführung des Länderfinanzierungsprogramms für eine weitere Periode vom 1.1.2016 bis 31.12.2020 dem Land Mecklenburg-Vorpommern zu übertragen.
Durch Beschluss der 64. Amtschefkonferenz am 14. November 2019 in Hamburg wird die Geschäftsführung des Länderfinanzierungsprogramms für eine weitere Periode vom 1.1.2021 bis 31.12.2025 dem Land Mecklenburg-Vorpommern übertragen.
Rechtsgrundlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Ländervereinbarung über die Durchführung des Länderfinanzierungsprogramms "Wasser und Boden" Diese Vereinbarung wurde im Jahr 2000 von den Umweltministern aller Bundesländer unterzeichnet und bildet die Grundlage für das Länderfinanzierungsprogramm. | 0,42 MB | |
Grundsätze des Länderfinanzierungsprogramms "Wasser, Boden und Abfall" Diese Grundsätze regeln das Verfahren zur Finanzierung von Vorhaben aus dem Länderfinanzierungsprogramm (gemäß § 1 (3) der Ländervereinbarung). Sie wurden vom Land Mecklenburg-Vorpommern in Abstimmung mit der LAWA, der LABO und der LAGA erarbeitet. | 0,4 MB | |
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Länderfinanzierungsprogramm Wasser und Boden (FöRi - WaBo) Die "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Länderfinanzierungsprogramm Wasser und Boden" vom 31.07.2001 ist die Rechtsgrundlage für die Erstellung von Zuwendungsbescheiden zur Förderung von Vorhaben im Rahmen des LFP. | 0,03 MB |
Formulare
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
word-Formular Antrag | DOC | 0,07 MB |
pdf-Formular Antrag | 0,22 MB | |
Formular Mittelanforderung | DOCX | 0,02 MB |
Formular Verwendungsnachweis / Zwischenverwendungsnachweis | DOC | 0,05 MB |
zahlenmäßiger Nachweis zum Zwischenbericht / Verwendungsnachweis Als Ergänzung zum Zwischenbericht / Verwendungsnachweis | XLS | 0,01 MB |
Mustervertrag
Zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Länderfinanzierungsprogramms werden Werkverträge entsprechend nachfolgenem Muster abgeschlossen. Für Vorhaben der Normungs- u. Regelwerksarbeit werden Zuwendungsbescheide erteilt.
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Muster Werkvertrag | 0,39 MB |