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Förderprogramm
Finanzierung von Vorhaben gemäß der Vereinbarung der Bundesländer über die Durchführung des
Länderfinanzierungsprogramms "Wasser, Boden und Abfall" und der dazu erlassenen "Richtlinie für die Gewährung von
Zuwendungen aus dem Länderfinanzierungsprogramm Wasser und Boden" vom 31.07.2001, Amtsblatt M-V S. 975
Zweck und Ziel
Mit dem Länderfinanzierungsprogramm "Wasser, Boden und Abfall" werden Projekte finanziert, die der Vereinheitlichung
des wasser-, bodenschutz- und abfallrechtlichen Vollzugs der Länder dienen.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger bzw. Auftragnehmer können sein:
- Technisch-wissenschaftliche Vereinigungen,
- Universitäten, Institute,
- private und öffentlich rechtliche Personen, die Gewähr dafür bieten, dass die Projekte in der vorgegebenen Zeit und
im angegebenen Kostenrahmen realisiert werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,
- Normungen und Regelwerke.
Die Zuwendungen werden unter der Voraussetzung gewährt, dass die Projekte
- in das jeweilige Jahresprogramm der LAWA, LABO bzw. LAGA aufgenommen sind,
- für den wasser-, bodenschutz- oder abfallrechtlichen Vollzug erforderlich sind,
- unter Beachtung des Grundsatzes der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geplant sind und
- die Gesamtfinanzierung einschließlich etwaiger Folgekosten gesichert ist.
Zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden unter den gleichen Voraussetzungen i. d. R.
Werkverträge abgeschlossen.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in der Form nicht rückzahlbarer
Zuschüsse auf Ausgabenbasis gewährt.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
- Leistungen im Rahmen der Regelwerksarbeit, der Normung sowie der Durchführung von Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben,
- Auftragsentgelte/ Honorare bei einer Auftragserteilung an Dritte,
- Personalkosten auch für anteilig eingesetztes Personal,
- Ausgaben für Sachmittel im Rahmen o.a. Vorhaben (auch EDV) und
- Reisekosten.
Antragsverfahren
1. Anmeldung der Vorhaben
Die Zuwendungsempfänger/Auftragnehmer melden Ihre Vorhaben mit Kurzbeschreibung (Projektskizze), Zeitplan und
Kostenschätzung grundsätzlich bis zum 01. Juni bei dem zuständigen Ausschuss der LAWA, LABO bzw. LAGA an.
2. Beantragung der beschlossenen Vorhaben
Nach Aufnahme des Vorhabens in das Jahresprogramm durch Beschluss der LAWA-, LABO bzw. LAGA-Vollversammlung, ist ein
Antrag ist beim Geschäftsführenden Land für das Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall"
Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz mit folgenden Unterlagen
einzureichen:
- Beschreibung des geplanten Vorhabens
- Arbeitsprogramm mit Zeitplan
- Aufgliederung der mit dem Vorhaben zusammenhängenden Ausgaben (Ausgabenplan)
- Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung (Finanzierungsplan)
- Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist und vor Bewilligung der Zuwendung oder der
Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns nicht begonnen wird
- Erklärung darüber, ob der Antragsteller allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt
ist
- Nachweis der Zeichnungsberechtigten des Antragstellers mit Unterschriftsproben
Die Bewilligungsstelle prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet sie dann dem von der LAWA, LABO bzw. LAGA
bestimmten Betreuer des Vorhabens zu. Der Betreuer prüft den Antrag fachlich und die Kostenaufstellung hinsichtlich
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Bei Vorhaben, die über mehrere Jahre geplant sind, ist der Finanzierungsbedarf für den gesamten Zeitraum
darzustellen.
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